Kindeswohlprinzip im Schweizer Familienrecht
Das Kindeswohl als Leitprinzip
Das Schweizer Zivilgesetzbuch stellt das Kindeswohl als obersten Grundsatz ins Zentrum aller Entscheidungen bei Sorgerecht und Obhut. Dabei geht es nicht nur um materielle Aspekte, sondern vor allem um die emotionale und psychische Entwicklung der Kinder.
Moderne Sorgerechtsmodelle
Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 2014 der Regelfall in der Schweiz. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeit. Vielmehr sollen individuelle Lösungen gefunden werden, die der spezifischen Familiensituation entsprechen.
Praktische Umsetzung der Kinderrechte
Kinder haben das Recht auf persönlichen Verkehr mit beiden Elternteilen. Unsere Beratung hilft dabei, dieses Recht in praktische und für alle Beteiligten tragbare Besuchsregelungen umzusetzen, die sich am Alter und den Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Zukunftsorientierte Familienplanung
Gute Sorgerechtsvereinbarungen berücksichtigen nicht nur die aktuelle Situation, sondern sind flexibel genug für zukünftige Veränderungen. Wir helfen dabei, Regelungen zu entwickeln, die mit den Kindern mitwachsen können.